15.07.2025 | Neun ehemals Kandidierende machen Rückzieher vor Gericht - Verfahren lief seit 2022
Wolfsburg/Hannover/Erfurt - Der seit rund drei Jahren laufende Versuch, die jüngste Betriebsratswahl im VW-Stammwerk juristisch zu kippen, ist endgültig gescheitert. Denn seit kurzem steht rechtskräftig fest: Das Wahlverfahren für die 2022 gebildete Arbeitnehmervertretung ist gerichtlich nicht mehr angreifbar. Das zuletzt wieder zuständige Landesarbeitsgericht (LAG) hat sich dazu am Dienstag mitgeteilt. Somit ist eine zuvor erfolgte, höchstrichterliche Entscheidung vom Bundesarbeitsgericht (BAG) nun das letzte Wort in dieser Sache. Und damit ist auch endgültig klar: Der damalige Wahlvorstand hat professionelle Arbeit geleistet und für eine vorbildlich organisierte Betriebsratswahl gesorgt. Dieses Gütesiegel ist jetzt höchstrichterlich bestätigt und der Versuch, das Ergebnis der Wahl auf juristischem Wege zu torpedieren, ist ein für alle Mal gescheitert.
Auslöser für die aktuelle Entscheidung ist, dass die neun Personen hinter der 2022 gestarteten Wahlanfechtung einen Rückzieher gemacht haben. Die neun sind alle noch oder waren in jüngerer Vergangenheit bei VW in Wolfsburg beschäftigt und hatten damals für den Betriebsrat kandidiert. Die meisten von ihnen erhielten bei der Wahl allerdings nicht genügend Stimmen, um in die Arbeitnehmervertretung einzuziehen. In ihrer kurz nach der Wahl gestarteten juristischen Anfechtung behaupteten sie unter anderem, die Wahl sei nicht fair abgelaufen und sogar an verschiedenen Stellen manipuliert gewesen. Nun strichen sie vor Gericht die Segel und nahmen ihre Anfechtung zurück.
Eine betriebliche Wahl überprüfen lassen zu können, ist eine wichtige demokratische Errungenschaft. Für den Start einer solchen gerichtlichen Anfechtung mittels Paragraf 19 Betriebsverfassungsgesetz reicht jedoch zunächst die bloße Behauptung aus, es lägen Verstöße gegen wichtige Vorschriften vor. Eine Art Vorinstanz zur Prüfung einer solchen Kritik gibt es nicht. Die Sache landet gleich bei Gericht.
Zuletzt, im Herbst 2024, hatte sich bereits das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt als höchste zuständige Instanz mit dem Fall beschäftigt. Vorangegangen war 2023 eine sehr ausführliche, mehrstündige Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover - Zeugenaussagen inklusive. Ergebnis: Keiner der juristischen Angriffe verfing, alle relevanten Rechtsfragen kamen ausführlich unter die Lupe.
Teilweise schrieb das seit 2022 laufende Verfahren Rechtsgeschichte - weil nämlich vor Gericht auch Abläufe unter Pandemiebedingungen im Fokus standen. So entschied das BAG erstmals, unter welchen Voraussetzungen Beschäftigten in Kurzarbeit standardmäßig Briefwahlunterlagen geschickt werden dürfen. Auch zu diesem Themenkomplex wurden die Entscheidungen und Vorgehensweisen des Wahlvorstands ausdrücklich bestätigt.
Eigentlich wäre das Verfahren auch schon im vergangenen Jahr höchstrichterlich beim BAG zu einem Ende gekommen. Dort schmetterte der zuständige Senat alle entscheidungsfähigen Vorwürfe ab - insbesondere die behaupteten Manipulationen wurden allesamt ausgeräumt, so wie es auch die Vorinstanz, das LAG, schon festgestellt hatte. Jetzt, mit der LAG-Mitteilung vom Dienstag, steht endgültig fest: Die Wahl ist nicht mehr anfechtbar, sie ist und bleibt wirksam - und das Verfahren wurde nun endgültig eingestellt.
Wichtig ist noch zu wissen: Der ganze Rechtsstreit hatte zu keiner Zeit Auswirkung auf die Arbeit des Betriebsrates im VW-Stammwerk. Alle Handlungen und Beschlüsse der Arbeitnehmervertretung waren, sind und bleiben vollumfänglich wirksam, ohne irgendeinen Vorbehalt. Das wäre übrigens selbst dann so geblieben, wenn am Ende alles anders gekommen wäre als jetzt und eine Anfechtbarkeit festgestellt worden wäre. Dann hätte eine Neuwahl hergemusst - die bisherige Arbeit des Betriebsrates hätte das aber nicht beeinflusst.
Volkswagen äußerte sich am Dienstag vor dem Hintergrund der LAG-Mitteilung wie folgt: "Das Unternehmen begrüßt die Rechtssicherheit durch den Abschluss des Anfechtungsverfahrens und sieht sich darin bestätigt, dass die Wahl ordnungsgemäß und gesetzeskonform durchgeführt wurde."
Betriebsratswahlen finden turnusmäßig alle vier Jahre statt. Nach 2022 ist es das nächste Mal also wieder kommendes Jahr so weit. Für die Wahl gibt es bundesweit einen Korridor von März bis Mai 2026. Zum Wolfsburger Wahlergebnis aus 2022 geht es hier entlang.