02.09.2026 | Nein - Medien erwecken aber den falschen Eindruck, das Schicksal der Standorte sei schon besiegelt.
+++ NEU: Reaktion von Ministerpräsident Olaf Lies am Ende des Artikels ergänzt +++
Seit Dienstagnachmittag geistern Schlagzeilen durch die Medien wie zum Beispiel:
"Vorstand beschließt das Aus für vier VW-Werke"
In einem der Medienberichte heißt es auch:
"Der Vorstand könnte wohl das Leerlaufen der deutschen Werke am Aufsichtsrat vorbei umsetzen. Denn er plant keine direkte Schließung von Werken – sie sollen nur keine Folgeprodukte mehr bekommen."
Dazu eine kurze Vorbemerkung: Das ist alles Unsinn, Unfug, Kokolores. Weiter unten in diesem Artikel erklären wir ausführlich, warum das so ist.
Aber vorab noch eine längere Vorbemerkung: Für Online-Medien ist es elementarer Teil des Geschäftsmodells, Aufmerksamkeit in Form von Klicks auf ihre Artikel zu generieren. Viele Klicks entstehen am ehesten dann, wenn möglichst große Zielgruppen ein möglichst großes Interesse haben. Und damit kommen wir als Volkswagen-Belegschaft leider häufig ins Spiel. Als Beschäftigte bei einem der größten Arbeitgeber Deutschlands sind wir zusammen mit unseren Familien und Freunden, Zulieferern und Dienstleistern und den Standortregionen eine enorm große Zielgruppe für die Medien. VW zieht ganz einfach immer - das ist eine Art Grundregel im Journalismus. Und leider verleitet sie mitunter auch dazu, kaum vorhandenen Neuigkeitswert entsprechend aufzublasen oder halbgare Infos trotz fehlender Recherche als vermeintliche News in die Welt zu posaunen. Mit dieser Facette der Medienlandschaft müssen wir als Volkswagen-Belegschaft uns wohl oder übel abfinden. Wohlgemerkt: Wie so oft im Leben gibt es solche und solche, das gilt auch bei Medien. Die meisten arbeiten seriös und mit großem Rechercheaufwand. Mehr Lärm erzeugen aber oft diejenigen, die die „lauteste“ Schlagzeile raushauen. Und über die reden wir hier.
So, nun aber zum eigentlichen Thema: Kann der Konzernvorstand der Volkswagen AG einfach so das Aus von Fabriken beschließen?
Die kurze Antwort lautet: nein. Beziehungsweise, um ehrlich zu sein: Beschließen kann der Vorstand das zunächst schon. Aber an entscheidenden Stellen, so auch hier, greift ein Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrates.
Um also die ausführliche Antwort zu geben: Beschließen kann der Vorstand vieles. Und nach allem, was man so hört und was der Vorstand auch jüngst bei den zusätzlichen Betriebsversammlungen selber erklärt hat, gilt Folgendes: Der Vorstand sieht derzeit mit Blick ins nächste Jahrzehnt keine Anschlussprodukte für die Werke Emden, Hannover, Neckarsulm und Zwickau. Dementsprechend dürfte der Vorstand das folgerichtig in seinem Zukunftsplan namens Group Target Picture auch so festgehalten haben. Und wenn der Vorstand dann eine Aufsichtsratssitzung ansteuert, die laut übereinstimmenden Medienberichten diesen Freitag stattfinden soll, dann wäre es ja nur absolut erwartbar, dass er die fehlende Folgebelegung für die vier Werke als einen Teil seines Zukunftsplans vor der Aufsichtsratssitzung beschließt. Dass er das konsequenterweise tut, ist ja geradezu erwartbar.
So, nun sind die Schlagzeilen aber in der Welt. Und wieder einmal ist die Verunsicherung groß. Verständlicherweise. Zumal ja medial auch der Eindruck erweckt wird, der Vorstand könne, indem er Werke einfach leerlaufen lasse, quasi das Aus der Werke am Aufsichtsrat vorbei durchsetzen. Quasi wie eine Trickserei also.
Alles Unsinn, Unfug, Kokolores.
Hier kommt zur Abwechslung mal die Wahrheit: Der Konzernvorstand der Volkswagen AG muss sich an die Geschäftsordnung halten, die der Aufsichtsrat erst kürzlich (im März dieses Jahres) frisch veröffentlicht hat. Diese Spielregeln für das, was der Vorstand alleine darf und was er eben nicht alleine darf, sind öffentlich für alle nachlesbar. Man muss nur hier klicken. Dort in dem PDF stehen viele interessante Dinge und auf Seite 5 im Kapitel II namens "Zustimmungsvorbehalte" heißt es unter Ziffer 5 wörtlich, dass die Umsetzung der folgenden Maßnahmen die ausdrückliche Zustimmung des Aufsichtsrates benötigen:
"Regelmäßig vorzulegende Investitionsprogramme und Investitionen außerhalb dieser Investitionsprogramme, soweit sie im Einzelfall fünfzig Millionen Euro übersteigen."
Um das einmal in die Volkswagen-Welt zu übersetzen: Bei den regelmäßig vorzulegenden Investitionsprogrammen handelt es sich um die VW-intern bestens bekannte Planungsrunde. Also um die regelmäßig fortgeschriebenen weltweiten Investitionsvorhaben des Konzerns. Sie sind viele dutzend Milliarden Euro schwer, erstrecken sich meist über einen Fünfjahreszeitraum und regeln, wie viel Geld zum Beispiel in Produkte, Standorte, Technologien, Forschung und Entwicklung fließt. Für den Abschluss einer solchen Planungsrunde muss der Vorstand mit seinen Vorhaben also in den Aufsichtsrat und das Kontrollgremium muss vor Umsetzung der Planungsrunde zustimmen. Und dann besagt der zitierte Satz eben auch noch, dass selbst für alle größeren Ausgaben jenseits einer Planungsrunde erneut ein Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrates eingezogen ist, nämlich dann, wenn es um mehr als 50 Millionen Euro geht.
Übrigens: Ziffer 3 auf Seite 8 unten regelt sogar auch den Umgang mit Summen unterhalb der 50-Millionen-Euro-Grenze. Aber das sei nur am Rande erwähnt ...
Diese harten Zustimmungsvorbehalte zu den laufenden Geschäften des Konzernvorstandes sind eine Besonderheit in der Volkswagen AG. Sie sind der besonderen Geschichte des Unternehmens geschuldet, die sich auch im VW-Gesetz widerspiegelt. Mehr dazu an dieser Stelle.
So, nun zurück zum angeblich längst beschlossenen Aus für die vier Werke:
Der Vorstand kann ganz viel beschließen, in Kraft tritt das damit aber noch lange nicht alles automatisch. Denn natürlich ist die Folgebelegung der Werke Teil der Planungsrunden. Und die müssen durch den Aufsichtsrat. Und sollte der Vorstand da auf einmal Teile der Konzern-Landkarte nicht mehr mit Investitionen bedenken wollen, müsste sich der Aufsichtsrat dazu verhalten. An diesem harten Zustimmungsvorbehalt ändert auch der Umstand nichts, ob der Vorstand vorher selber ein solches Vorhaben schon beschlossen hat oder nicht.
Denn wie gesagt: Der Vorstand kann zunächst vieles beschließen. Das ist ja auch seine Aufgabe im täglichen Geschäft. Wenn es aber um die Zukunft unserer Standorte geht, hat der Aufsichtsrat noch ein ganz gewichtiges Wörtchen mitzureden.
Und darauf könnt Ihr Euch verlassen. Und unsere Positionen dazu sind ja hinlänglich bekannt:
→ Klare Kante auch in Emden: Landesregierung steht fest hinter dem Standort
→ Niedersachsens Ministerpräsident mahnt gemeinsame Lösung im Aufsichtsrat an
Über seinen Sprecher erklärte der Niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies am Mittwoch:
„Werksschließungen und der Abbau von Industriearbeitsplätzen sind für die Landesregierung keine Zukunftsoption. Das hat der Ministerpräsident zuletzt auch bei seinen Besuchen an den Standorten sehr deutlich gemacht.
Diese nun erneut über die Presse verbreiteten Szenarien sind dabei nicht nur nicht neu – sie sind Gegenstand von Diskussionen, die seit Wochen und Monaten die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben, die Familien und ganze Regionen verunsichern. Das macht den Menschen Angst, Angst um ihre Zukunft und die ihrer Familien.
Der Ministerpräsident hat immer wieder unmissverständlich klar gemacht, dass ein Papier, dessen zentrale Punkte auf der Schließung von Standorten in Deutschland beruhen, kein Zukunftskonzept darstellt, das zustimmungsfähig wäre. Er erwartet Lösungen, die den Werken und den Regionen eine Zukunftsperspektive geben.
Dazu kommt: Dass einzelne Vorstands-Szenarien immer wieder in dieser Weise an die Presse gelangen, führt einzig zu einem Ergebnis - massive Verunsicherung bei den vielen Tausenden Beschäftigten und ihren Familien sowie in ganzen Regionen. Das ist nicht fair gegenüber den unmittelbar Betroffenen. Es ist eine Unart, dass Diskussionen, die in Vorstand und Aufsichtsrat gehören, die dort auch kritisch diskutiert werden, immer wieder von interessierter Seite in die Öffentlichkeit getragen werden.
Unsere Position und Haltung als Land Niedersachsen ist klar und kommuniziert: Wir werden keiner Strategie zustimmen, die Werksschließungen und den Abbau von Industriearbeitsplätzen als vermeintlich einfache Lösung setzt oder die Mitbestimmung aushöhlt. Gleichzeitig nehmen wir die Herausforderungen in der Automobilindustrie sehr ernst und bleiben auf allen Ebenen weiter im Dialog im Ringen um Lösungen, die Volkswagen wettbewerbsfähig halten und Arbeitsplätze in Deutschland und Niedersachsen sichern. Das ist unser niedersächsischer Weg.“
P.S. Der Zustimmungsvorbehalt ist übrigens folgerichtig auch in der Satzung der Volkswagen AG verankert, siehe dort den Paragraphen 9, Ziffer 4 auf Seite 5.