Kahlschlag-Szenarien lösen große Sorgen aus

VW-Konzernbetriebsrat ordnet aktuelle Lage mit Fragen und Antworten ein

01.07.2026 | Reaktion auf die meistgestellten Fragen aus der Belegschaft - große Verunsicherung spürbar

"Willkommen im Autoland" - Niedersachsen wirbt derzeit mit seiner Kampagne am VW-Kraftwerk, was angesichts der jüngsten Medienberichte unfreiwillig komisch wirkt.

Wolfsburg - "Die erneuten Medienberichte verunsichern unsere Belegschaft und unsere Standortregionen zu Recht" - mit diesem Satz beginnt die gemeinsame Stellungnahme von Konzernbetriebsrat und IG Metall, mit der die Arbeitnehmerseite am Freitag auf die Medienberichte über angebliche Kahlschlagpläne reagiert hatte (hier geht es zum dazugehörigen Artikel). Und in der Tat: Am Freitag und übers Wochenende haben sich viele Kolleginnen und Kollegen bei Betriebsrat und Vertrauensleuten verständlicherweise äußerst besorgt zu Wort gemeldet und viele Fragen gestellt.

Deswegen hat die Kommunikation des Konzernbetriebsrates der Belegschaft im VW-Intranet ein Fragen-und-Antworten-Stück zur Verfügung gestellt. IGM bei VW dokumentiert diese Handreichung hier: 

 

Frage: Der Vorstand hat den Medienbericht nicht dementiert, also stimmt er ja offensichtlich. Welche Inhalte aus dem "Group Target Picture" kennt Ihr? Und warum gibt es von Euch nicht mehr Infos? Entweder, Ihr verschweigt uns da etwas - oder Ihr habt gepennt! 

Antwort: Der Reihe nach. Das "Manager-Magazin", das die mediale Berichterstattungswelle am Freitagmorgen ausgelöst hatte, behauptet, der Konzern-Vorstand um Oliver Blume habe seine Pläne für das Unternehmenszielbild am Mittwoch vergangener Woche seinen wichtigsten Führungskräften präsentiert. Wörtlich heißt es in dem Artikel: "In der Vorstandssitzung präsentierte Volkswagen-Chef Oliver Blume (58) den Topleuten sein Konzept für das 'Group Target Picture' für 2030: ein weitgehendes Sanierungsprogramm, das er am 9. Juli dann dem Aufsichtsrat vorstellen will." Fakt ist: Der Betriebsrat war bei einem solchen Termin am Mittwoch weder anwesend noch darin anderweitig eingebunden. Dass der Konzern-Vorstand an einem "Group Target Picture" arbeitet, weiß der Betriebsrat aber natürlich. Zudem ist die Existenz dieses Transformationsplans auch kein Geheimnis - der Vorstand hat ihn dem Kapitalmarkt gegenüber schon im Frühling erwähnt.

Die Mitbestimmung begleitet das Vorhaben kritisch. Dazu gehört, dass der Konzernbetriebsausschuss (das ist die geschäftsführende Spitze des Konzernbetriebsrates) bereits Mitte Mai der Unternehmensspitze einen umfangreichen Fragenkatalog übermittelt hat. Er ist in 12 Themenfelder unterteilt und stellt exakt 86 Fragen. Als Frist für die Beantwortung hatte die Arbeitnehmervertretung den vergangenen Freitag gesetzt. Die Antworten kamen pünktlich innerhalb dieser Frist am späten Donnerstagabend. Derzeit werten wir die Antworten aus. Die Inhalte des Katalogs, der samt Antworten 43 Seiten stark ist, sind teilweise höchst vertraulich, weil sie wettbewerbsrelevant sind. Sowohl die Fragen als auch die Antworten können daher nicht betriebsöffentlich werden. So viel sei aber gesagt: Konkrete Ziele für einen Stellenabbau tauchen darin nicht auf, obwohl mögliche Auswirkungen auf die Beschäftigtenzahl natürlich Teil der Fragen waren. In Gremiensitzungen hat der Konzernvorstand allerdings dem Konzernbetriebsausschuss schon mitgeteilt, dass die bisher vereinbarten Stellenreduzierungen seiner Meinung nach nicht ausreichen würden - aber auch dabei gab es keine Aussagen zu Größenordnungen.

 

Frage: In dem Medienbericht heißt es auch, der Aufsichtsrat befasse sich am 9. Juli mit dem Sanierungsplan. Was könnt Ihr dazu sagen?

Antwort: Nichts, weil wir das nicht dürfen. Auf "Verletzung der Geheimhaltungspflicht" droht laut Paragraf 404 Aktiengesetz Geldstrafe und sogar Gefängnis. Selbst die Termine für die Sitzungen des Kontrollgremiums sind eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Dennoch kommt es immer wieder zu Indiskretionen und Inhalte aus dem Aufsichtsrat gelangen in die Medien. Teilweise entsteht sogar der Eindruck, Medien werde Einblick in die Unterlagen aus dem Gremium gewährt. Auf jeden Fall wird offensichtlich immer wieder geredet. 2021 gelang es dem Handelsblatt sogar einmal, praktisch den Verlauf einer kompletten Aufsichtsratssitzung nachzuerzählen. So entsteht der Eindruck, dass gewichtige strategische Vertraulichkeiten aus Europas größtem Industriekonzern quasi immer früher oder später zumindest halböffentlich werden. Bei keinem anderen deutschen Großunternehmen ist das der Fall - mit Ausnahme der Bahn vielleicht.

 

Frage: Von konkreten Inhalten einmal abgesehen: Die Arbeitnehmerseite hat derzeit die Mehrheit im Aufsichtsrat, oder?

Antwort: Das ist in der Tat ein Umstand, über den öffentlich gesprochen werden darf, weil das nämlich seit der Hauptversammlung bekannt ist. Nach dem Abgang von Susanne Wiegand als Vertreterin der Kapitalseite stellt die Arbeitnehmerseite 10 Vertreterinnen und Vertreter, auf der Kapitalseite sind es bis auf Weiteres nur noch 9. Die Übersicht der Mandate gibt es hier. Etwas, über das auch gesprochen werden darf, ist übrigens der Umstand, dass sich die Arbeitnehmerseite für ihre Aufgaben im Aufsichtsrat regelmäßig anlassbezogen beraten lässt. Dafür werden ausgewählte externe Fachleute hinzugezogen, um deren Perspektiven bei der Kontrolle des Vorstandes einbeziehen zu können. Das macht der Aufsichtsrat teilweise auch in Gänze, also Kapital- und Arbeitnehmerseite zusammen. Die Arbeitnehmerseite nutzt hier regelmäßig auch das Netzwerk der Hans-Böckler-Stiftung - das ist gewissermaßen die Denkfabrik des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Angesichts der Dimension und Tragweite der Umbaupläne des Konzernvorstands darf davon ausgegangen werden, dass sich das Kontrollgremium derzeit auch beim "Group Target Picture" von externen Fachleuten beraten lässt. Die Existenz dieses großangelegten Transformationsprogramms hatte der Konzern-Vorstand in der Fachöffentlichkeit vor Analysten und Finanzmedien erstmals Ende April mit der Bilanz zu den Quartalszahlen erwähnt (siehe hier Seite 5). Aber auch hier gilt: Zu Inhalten und Ergebnissen einer solchen möglicherweise laufenden Beratung im Aufsichtsrat ist Stillschweigen zu wahren.

 

Frage: Warum stellt die Arbeitnehmerseite nicht Strafanzeige wegen der Indiskretionen oder sorgt sonst irgendwie für Ermittlungen?

Antwort: Was den Aufsichtsrat angeht, gilt auch hier: Vorgänge aus dem Aufsichtsrat unterliegen der Vertraulichkeit. Das würde auch den Vorgang einer Strafanzeige oder angeschobene Ermittlungen betreffen - es sei denn, der Aufsichtsrat entschiede sich, so etwas öffentlich zu machen und es zu kommunizieren. Aber vielleicht gibt es ja auch gute Gründe, über das vereinbarte Vorgehen nicht zu sprechen, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden? Und was die angebliche Vorstandssitzung anbelangt, aus der das "Manager Magazin" angebliche Inhalte zu wissen glaubt, wäre der Vorstand angehalten, zu handeln, sollte der Verdacht bestehen, dass aus dem dortigen Kreis jemand gequatscht haben könnte. Das wäre dann übrigens vermutlich wieder ein Thema für den Aufsichtsrat, denn damit hätte eine solche Person mindestens mal gegen den eigenen Arbeitsvertrag verstoßen.

 

Frage: In den Medien und in Eurer Stellungnahme ist von einem Angriff auf das VW-Gesetz zu lesen. Was hat es damit auf sich?

Antwort: Das VW-Gesetz ist eine direkte Folge aus den historischen Wurzeln des Konzerns, zu denen sich Daniela Cavallo 2024 an dieser Stelle ausführlich geäußert hatte. Das VW-Gesetz ist ein umgangssprachlicher Name. Eigentlich heißt es "Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand" und stammt aus der Zeit, in der Volkswagen 1960 an die Börse ging. Paragraf 4 im VW-Gesetz besagt, dass Fabriken, die direkt zur Volkswagen AG zählen, nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Aufsichtsrat geschlossen werden könnten. Dieser besondere Schutz gilt somit für die sechs westdeutschen VW-Fabriken (Braunschweig, Emden, Hannover, Kassel, Salzgitter und Wolfsburg), allerdings ohne Osnabrück, weil das eine Tochter-GmbH ist. Auch die drei ostdeutschen VW-Standorte in Sachsen fallen noch nicht darunter. Sie würden es aber ab dem Moment, in dem die Volkswagen Sachsen GmbH mit der Volkswagen AG verschmilzt und so ein Teil von ihr wird. Das hätte zum Jahreswechsel 2026/2027 der Fall sein sollen. Dabei gibt es aber derzeit Verzögerungen. Daniela Cavallo hatte dazu kürzlich bei einem Besuch in Zwickau erklärt: "Unsere drei sächsischen Standorte Zwickau, Chemnitz und Dresden sind ein unverzichtbarer Bestandteil von Volkswagen."

Die Zwei-Drittel-Mehrheit aus dem VW-Gesetz bedeutet, dass ohne Stimmen der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat keine Fabrik der Volkswagen AG geschlossen werden könnte. Bei 20 Aufsichtsratsmitgliedern, die das Kontrollgremium bei Volkswagen normalerweise zählt (derzeit sind es 19, siehe oben), wären zwei Drittel ab 14 Mandaten erreicht. Zwar heißt es im VW-Gesetz wörtlich, nur die "Errichtung und die Verlegung von Produktionsstätten" sei entsprechend mitbestimmungspflichtig. Das Schließen eines Werkes als eine "Verlegung ins Nichts" ist darin aber zwingend mit enthalten. Paragraf 4 gewährt zudem dem Land Niedersachsen ein besonderes Veto-Recht. Normalerweise gilt in börsennotierten Unternehmen für sehr bedeutsame Weichenstellungen eine Drei-Viertel-Mehrheit als Schwelle für Abstimmungen in der Hauptversammlung. 75 Prozent müssen also her. Bei Volkswagen müssen es mehr als 80 Prozent sein, es bedarf nämlich "einer Mehrheit von mehr als vier Fünftel". Der Großaktionär Niedersachsen verfügt über exakt jene 20 Prozent der Stimmrechte, was einem Veto-Recht gleichkommt. Die Porsche/Piëch-Familie hat gut 53 Prozent der Stimmrechte, Katar 17 Prozent und knapp 10 Prozent sind in Streubesitz, etwa bei Fondgesellschaften oder Kleinanlegern. Eine bedeutende Neuordnung der gesellschaftsrechtlichen Gegebenheiten in der Volkswagen AG, so wie es im Manager-Magazin spekuliert wird, wäre also nur mit dem Land Niedersachsen möglich. Sollten die VW-Werke, die bisher als Teil der Volkswagen AG unter den Schutz des VW-Gesetzes fallen, in eine neue Aktiengesellschaft unterhalb der Volkswagen AG fallen, wären die Folgen daraus für die Wirksamkeit des VW-Gesetzes zu prüfen. Auf das VW-Gesetz gab es auf politischer Ebene übrigens schon mehrmals Angriffe - stets vergeblich. Der jüngste wurde 2013 auf EU-Ebene abgewehrt.

 

Frage: Wie positionieren sich Land und Mitbestimmung zu den aktuellen Geschehnissen?

Antwort: Das haben wir ja bereits am Freitag umgehend erklärt. Hier ist das nachzulesen. Das Wichtigste daraus: Ministerpräsident Olaf Lies und seine Stellvertreterin Julia Willie Hamburg, die beide das Aufsichtsratsmandat bei Volkswagen ausüben, sagten: "Das Land Niedersachsen wird keiner Entwicklung zustimmen, die auf Werksschließungen als vermeintlich einfache Lösung setzt oder die bewährte Mitbestimmung infrage stellt." Und Konzernbetriebsrat und IG Metall betonten: "Angriffe auf das VW-Gesetz, die Mitbestimmung und unsere Standorte sind unverantwortliche Drohungen. Sollten solche Pläne vorangetrieben werden, würden wir sie mit aller Macht verhindern." 

 

Frage: Kann die bis Ende 2030 reichende Beschäftigungssicherung kippen?

Antwort: Nein. Sie ist, anders als die vorherige Version, unkündbar. Das hat Daniela Cavallo auch schon mehrfach erläutert. Das erste Mal auf großer Bühne in der ersten Betriebsversammlung nach der Dezember-2024-Einigung. Damals sagte sie: "Es gibt dabei kein Hintertürchen. Unsere Beschäftigungssicherung ist dermaßen wasserdicht verhandelt, dass der Vorstand noch im Laufe der Verhandlungen externe Juristen beauftragt hatte, zu prüfen, ob es überhaupt rechtens ist, eine dermaßen weitreichende und unumstößliche Garantie zu unterschreiben."

Eine derart arbeitnehmerfreundliche Beschäftigungssicherung gibt es in der ganzen deutschen Industrie kein zweites Mal. Für gewöhnlich sind Beschäftigungssicherungen immer kündbar. Entweder ganz normal über die darin festgelegten Fristen (z.B. zum Quartalsende plus einige Monate Nachwirkung) oder über sogenannte Schlechtwetterklauseln wie etwa Verluste in der Unternehmensbilanz.

 

Frage: Warum dementiert der Vorstand das ganze Thema nicht?

Antwort: Das muss der Vorstand beantworten. Am Freitag gab es ja hier ein bisschen was. Kern des Ganzen: Es handele sich um vertrauliche Unterlagen, die erst noch durch Gremien müssten - ein Umstand, dem man nicht vorgreifen könne. Aber ja, es gebe einen umfassenden Zukunftsplan für die Neuaufstellung des Unternehmens.

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