Ausgebaute Tarif-Errungenschaft

Ansturm auf mehr freie Tage: Fast die Hälfte hat T-ZUV für 2024 schon gewandelt

12.08.2023 | Frist für die Wahloption auf zusätzliche Freizeit endet kurz nach dem WU

Wer die T-ZUV für 2024 noch wandeln will, muss sich sputen: Am 31. August endet die Frist.

Mehr freie Tage statt mehr Geld: Die erweiterte Wandlungsoption für die Tarifliche Zusatzvergütung (T-ZUV) kommt in der Belegschaft gut an. Schon 42 Prozent, also fast die Hälfte der Beschäftigten, hatten sich mit Stand Anfang Juli dafür entschieden, die T-ZUV für das kommende Jahr in zusätzliche freie Tage umzumünzen. Die Frist für eine Beantragung endet Ende August - für Spätentschlossene besteht also auch jetzt nach dem Werksurlaub (WU) immer noch die Möglichkeit.

Der bisher gute Zuspruch geht aus Zahlen der Personalabteilung hervor, die der Betriebsrat vor dem WU abgefragt hatte. Die Angaben sind jetzt also schon einige Tage alt - die jüngsten Anmeldungen auf Wandlung sind daher in der Rechnung unberücksichtigt.

Laut den Zahlen haben rund 43.000 Kolleginnen und Kollegen aus der Volkswagen AG, die dazu berechtigt sind, eine Umwandlung in freie Tage beantragt. Fast alle davon (mehr als 41.000) haben sich für die sechs Tage entschieden, nutzen die Option auf freie Tage also voll aus. Nur ein kleiner Teil (ungefähr 1700 Beschäftigte) hat sich für die hälftige Variante entschieden: drei zusätzlich freie Tage und die Hälfte des Geldes, also 13,75 Prozent statt der 27,5 Prozent T-ZUV.

Die T-ZUV wird für alle, die sie nicht wandeln, mit dem August-Entgelt ausgezahlt, und zwar als 27,5-Prozent-Anteil eines durchschnittlichen Monats-Entgelts.

Mit den bisher angestoßenen rund 43.000 Wandlungen übersteigt die Zahl schon jetzt den Vorjahreswert: 2022 hatten sich letztendlich rund 40.500 Kolleginnen und Kollegen entschieden, für das Jahr 2023 die T-ZUV in freie Tage umzuwandeln.

Mit dem jüngsten Tarifabschluss aus vergangenem November war die letzte T-ZUV-Hürde gefallen. Neuerdings können alle Berechtigten auf Wunsch auch die sechs zusätzlichen freien Tage beantragen, nicht nur drei, so wie es vor der jüngsten Tarifeinigung noch der Fall war. Die vollen sechs Tage waren früher besonders belasteten Beschäftigtengruppen (Schicht, Kinder, Pflege) vorbehalten.

Weiterhin ausgenommen von der Wandlungsmöglichkeit sind aus gesetzlichen Gründen bestimmte Beschäftigtengruppen, zum Beispiel die in Altersteilzeit, in der Zeitwertpapier-Entnahme oder in Ausbildung.

Die große Beliebtheit der Wandlungsoption passt zu den Ergebnissen der jüngsten Belegschaftsumfrage in der Volkswagen AG. Demnach begrüßen mehr als 90 Prozent der Befragten ausdrücklich neue Möglichkeiten für mehr Arbeitszeitflexibilität, zum Beispiel über die Wahlfreiheit zwischen mehr Geld oder mehr Freizeit.

Wichtig: Noch bis Ende August ist Zeit, die Wandlung für das kommende Jahr zu beantragen. Wer nichts tut, erhält die 27,5 Prozent, also das Geld.

Der 31. August fällt auf einen Donnerstag. Es ist der letzte Tag, an dem die Option auf den Weg gebracht werden kann.